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Ladungssicherung

Für eine sichere Heimfahrt.

Der sichere Transport und eine optimale Einlagerung von Kompletträdern nach dem saisonalen Wechsel sind nicht zu unterschätzen. Die Ladungssicherung ist unverzichtbar, da ungesicherte Räder im Falle einer Notbremsung oder eines Unfalls zu gefährlichen Geschossen werden können. Gerne übernehmen wir das transportsichere Verladen oder direkt den kompletten Einlagerungsservice. In unserem Räderhotel kontrollieren wir selbstverständlich Reifen und Räder auf Beschädigungen, messen die Profi ltiefe und empfehlen bei Bedarf den Ersatz zur nächsten Saison. Sie haben die Wahl!

Wir übernehmen das gerne für Sie.

Bequemer und noch sicherer ist es, wenn Sie uns Ihre Räder bis zur nächsten Saison anvertrauen. Sie ersparen sich das Transportieren, das Aus- und Einladen sowie die Ladungssicherung auf dem Weg zum nächsten Räderwechsel. Sattdessen kümmern wir uns professionell um Ihre wertvollen Räder und erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Wechsel.

 

Unser Service für Sie

  • Räderabholung                                       •   Räderrücklieferung
  • Räder transportsicher verstauen           •   Räder einlagern

Räder verladen - inkl. Ladungssicherung ausführen.

30,- €

Unser Angebot umfasst die sichere Verladung Ihrer Räder im Fahrzeug, inklusive des erforderlichen Spanngurts. (Spanngurt im Preis enthalten)

Räderabholung <-> Räderrücklieferung

50,- €*

Unser Angebot umfasst eine Abholung bzw. Rücklieferung Ihrer Reifen/Räder innerhalb eines Umkreises von 10 km nach erfolgten Räderwechsel bei uns im Haus.

Ihre Räder werden bei Ihnen zu Hause an der „Bordsteinkante“ abgeholt und wieder dort angeliefert.

* Preis pro Fahrt/entfällt bei Einlagerung

Räder verladen - inkl. Ladungssicherung mit Ihrem eigenen Spanngurt

15,- €

Unser Angebot umfasst die sichere Verladung Ihrer Räder im Fahrzeug, wir verwenden dazu den von Ihnen bereitgestellten Spanngurt. (Muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen)

Hinweis: Sollten Sie keine unserer oben angebotenen Dienstleistungen wünschen, dürfen wir Ihre Räder nicht in Ihr Fahrzeug verladen. Bitte beachten Sie hierzu §22 Abs. 1 StVO und §412 HGB.

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