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Förderprogramm De-minimis

Förderprogramm für Unternehmen des Güterverkehrs

Das Bundesamt für Güterverkehr fördert im Rahmen des Programm „De-minimis“ Unternehmen des Güterkraftverkehrs für die Auf- und Umrüstung Ihrer Fahrzeuge, um die Sicherheit auf den Straßen und Autobahnen zu verbessern.

  • Welche Maßnahmen werden im Bezug auf die Fahrzeugumrüstung/-aufrüstung bezuschusst?
    • Kauf, Miete, Leasing, Ersatzbeschaffung und/oder Installation
      • von Fahrzeugassistenzsystemen, sowie Hard- und Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung des Lkw an den Betrieb
      • von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug
      • von zusätzlichen, überobligatorischen Einrichtungen und Hilfsmittel zur optimalen Ladungssicherung
      • von Partikelminderungssystemen
      • von lärm-/geräuscharmen, rollwiderstandsoptimierten und runderneuerten Reifen
    • Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze
    • Aufwendung für aerodynamische Maßnahmen zur Verringerung des Luftwiderstands
    • Aufwendung für überobligatorische Maßnahmen am Fahrzeug zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs
    • Aufwendung für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen (Lkw, Sattelzugmaschinen, Anhänger, Auflieger, Kraftstoff, Ladung)
  • Bis zu welcher Höhe beläuft sich der Förderungsbetrag?
    • Eine Maßnahme wird maximal bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
    • Pro Fahrzeug erhalten zuwendungsfähige Unternehmen einen Betrag bis zu 2.000 Euro.
    • Der absolute Höchstbetrag beträgt 33.000 Euro

    Den Maßnahmenkatalog und weiterführende Informationen zum Programm finden Sie auf www.bag.bund.de.

  • Welche Voraussetzungen benötigt der Unternehmer?
    • Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer/in oder Halter/in mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuges sein.
    • Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein.
    • Als Förderfähig im Sinn der De-minimis Richtlinien gelten nur schwere Nutzfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.

Jetzt Förderantrag stellen!

Zuwendungsberechtigte Unternehmen stellen ihren Förderungsantrag über das eService-Portal antragbvbs.bund.de.

Die Antragsfrist endet am 02.10.2023.

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