
Förderprogramm De-minimis
Förderprogramm für Unternehmen des Güterverkehrs
Das Bundesamt für Güterverkehr fördert im Rahmen des Programm „De-minimis“ Unternehmen des Güterkraftverkehrs für die Auf- und Umrüstung Ihrer Fahrzeuge, um die Sicherheit auf den Straßen und Autobahnen zu verbessern.
- Welche Maßnahmen werden im Bezug auf die Fahrzeugumrüstung/-aufrüstung bezuschusst?
- Kauf, Miete, Leasing, Ersatzbeschaffung und/oder Installation
- von Fahrzeugassistenzsystemen, sowie Hard- und Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung des Lkw an den Betrieb
- von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug
- von zusätzlichen, überobligatorischen Einrichtungen und Hilfsmittel zur optimalen Ladungssicherung
- von Partikelminderungssystemen
- von lärm-/geräuscharmen, rollwiderstandsoptimierten und runderneuerten Reifen
- Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze
- Aufwendung für aerodynamische Maßnahmen zur Verringerung des Luftwiderstands
- Aufwendung für überobligatorische Maßnahmen am Fahrzeug zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs
- Aufwendung für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen (Lkw, Sattelzugmaschinen, Anhänger, Auflieger, Kraftstoff, Ladung)
- Kauf, Miete, Leasing, Ersatzbeschaffung und/oder Installation
- Bis zu welcher Höhe beläuft sich der Förderungsbetrag?
- Eine Maßnahme wird maximal bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
- Pro Fahrzeug erhalten zuwendungsfähige Unternehmen einen Betrag bis zu 2.000 Euro.
- Der absolute Höchstbetrag beträgt 33.000 Euro
Den Maßnahmenkatalog und weiterführende Informationen zum Programm finden Sie auf www.bag.bund.de.
- Welche Voraussetzungen benötigt der Unternehmer?
- Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer/in oder Halter/in mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuges sein.
- Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein.
- Als Förderfähig im Sinn der De-minimis Richtlinien gelten nur schwere Nutzfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
Jetzt Förderantrag stellen!
Zuwendungsberechtigte Unternehmen stellen ihren Förderungsantrag über das eService-Portal antragbvbs.bund.de.
Die Antragsfrist endet am 02.10.2023.
Original Teile von Mercedes-Benz
Mehr Informationen rund um das Förderprogramm mit Mercedes-Benz Original Teilen.