
Innovationsprämie
Umweltbonus und Innovationsprämie 2023
[smart EQ fortwo cabrio mit 4,6 kW-Bordlader - Stromverbrauch kombiniert (kWh/100km): 14,6-13,9 | CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 0 | Leistung (kW/PS): 60/82]3
[EQC 400 4MATIC: Stromverbrauch kombiniert: 21,3-20,2 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km]2
[C 300 de: Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,5 l/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 38 g/km | Stromverbrauch kombiniert: 154 Wh/km]3
Übersicht Umweltbonus
Fahrzeugtyp | Listenpreis | Herstelleranteil | BAFA- | Gesamtförderung |
Elektrische Fahrzeuge | Bis 40.000 € Bis 65.000 € | 2.250 € 1.500 € | 4.500 € 3.000 € | 6.750 € 4.500 € |
- Bedingungen und Verbrauchsdaten
[1] Angebot gültig bei Kauf eines Elektrofahrzeugs. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de) abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Nur solange der Vorrat reicht.
Im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 3.375 € (Bundesanteil: 2.250 €, Herstelleranteil: 1.125 €), ab 24 Monate: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €)/ > 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €), ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil 1.500 €).
[2] Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO₂-Werte“ i. S. v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
[3] Stromverbrauch und Reichweite wurden auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Stromverbrauch und Reichweite sind abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.