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[EQC 400 4MATIC: Stromverbrauch in kWh/ 100 km (NEFZ) kombiniert: 21,3-20,2 |CO₂-Emissionen in g/km kombiniert: 0.] ² ³

Innovationsprämie

Mercedes-Benz und die Bundesregierung fördern den Einstieg in die Elektromobilität. Für den Kauf und die Zulassung eines förderfähigen Modelles gibt es auch im Jahr 2023 Zuschüsse, jedoch gelten diese nur noch für vollelektrische Fahrzeuge. Dieser setzt sich aus einem Herstelleranteil und dem Anteil des Bundes zusammen.

Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2024.

 

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Umweltbonus und Innovationsprämie 2023

6.750€1

Bei elektrischen Fahrzeugen bis 40.000€ erhalten Sie 6.750 € Prämie, z.B. smart EQ.

4.500€1

Bei elektrischen Fahrzeugen über 40.000€ und unter 65.000€ erhalten Sie 4.500€ Prämie, z.B. Mercedes-Benz EQC.

     keine Förderung   

Die Förderung für Plug-in-Hybride endete am 31.12.2022.


[smart EQ fortwo cabrio mit 4,6 kW-Bordlader - Stromverbrauch kombiniert (kWh/100km): 14,6-13,9 | CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 0 | Leistung (kW/PS): 60/82]3
[EQC 400 4MATIC: Stromverbrauch kombiniert: 21,3-20,2 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km]2
[C 300 de: Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,5 l/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 38 g/km | Stromverbrauch kombiniert: 154 Wh/km]3

Übersicht Umweltbonus

Fahrzeugtyp

Listenpreis

Herstelleranteil

BAFA-
Bundesanteil
Umweltbonus

Gesamtförderung

Elektrische Fahrzeuge

Bis 40.000 €

Bis 65.000 €

2.250 €

1.500 €

4.500 €

3.000 €

6.750 €

4.500 €

     

Förderfähig sind elektrisch betriebene Fahrzeuge gemäß § 2 EmoG

  • Reines Batterieelektrofahrzeug (BEV)

Welche Fahrzeuge aus unserem Angebot kommen aktuell für eine Förderung in Frage?

Die vollelektrischen EQ Modelle wie EQA, EQB, EQC, EQE, EQV oder smart.
Für die Förderfähigkeit ist dabei wichtig zu beachten, dass der Listenpreis des Basismodells in Höhe von 65.000 EUR (netto) nicht überschritten werden darf. Die aktuelle Liste der förderfähigen Modelle finden Sie hier zum Download.

Unsere Verkaufsberater beraten Sie gerne zu unseren aktuell förderbaren Modellen.


Wie stelle ich den Antrag?

Dies geht ganz einfach online auf der Webseite des BAFA. Sie benötigen hierfür:

Bei Kauf: Rechnung, Zulassungsbescheinigung Teil II, Nachweispaket bei Gebrauchtwagen

Bei Leasing: Leasingvertrag, verbindliche Bestellung, Kalkulation der Leasingrate, Zulassungsbescheinigung Teil II, Nachweispaket bei Gebrauchtwagen

  • Bedingungen und Verbrauchsdaten

    [1] Angebot gültig bei Kauf eines Elektrofahrzeugs. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de) abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Nur solange der Vorrat reicht.

    Im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 3.375 € (Bundesanteil: 2.250 €, Herstelleranteil: 1.125 €), ab 24 Monate: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €)/ > 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €), ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil 1.500 €).

    [2] Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO₂-Werte“ i. S. v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

    [3] Stromverbrauch und Reichweite wurden auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Stromverbrauch und Reichweite sind abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.