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Gesetzliche Prüfungen - UVV

Unfallverhütungsvorschrift für Dienstfahrzeuge

Neben der Verkehrssicherheit ist auch die Arbeitssicherheit ein Thema für Betriebe mit gewerblich genutzten Fahrzeugen. Die Berufsgenossenschaften schreiben in Ihren Unfallverhütungsvorschriften (UVV) unabhängig von der Hauptuntersuchung den Unternehmen vor, dass ein Firmenfahrzeug wie auch ein Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit, mindestens einmal im Jahr auf seine Betriebssicherheit geprüft werden muss (§ 57 Abs. 1 BGV D 29).

Wir empfehlen Ihnen die UVV-Prüfung gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 (ehem. BGV D29) z.B. zusammen mit der jährlichen Inspektion sachkundig durchführen zu lassen.

BGV D 29 UVV
(in Verbindung mit Wartungsarbeiten)

41,65 € 

BGV D 29 UVV
(ohne Wartungsarbeiten)

83,30 €

Wichtiger Hinweis. Missachtet ein Unternehmen diese Vorschrift, kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung verweigern und zusätzlich ein Bußgeld von bis zu 10.000.-€ verordnen.

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