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UVV – Prüfung - Nutzfahrzeuge

Neben der Verkehrssicherheit ist auch die Arbeitssicherheit ein Thema für Betriebe mit gewerblich genutzten Fahrzeugen. Die Berufsgenossenschaften schreiben in Ihren Unfallverhütungsvorschriften (UVV) unabhängig von der Hauptuntersuchung den Unternehmen vor, dass ein Firmenfahrzeug wie auch ein Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit, mindestens einmal im Jahr auf seine Betriebssicherheit geprüft werden muss (§ 57 Abs. 1 BGV D 29). Wir empfehlen Ihnen die UVV-Prüfung für Ihren Mercedes-Benz Nutzfahrzeug gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 (ehem. BGV D29), als auch die UVV-Ladebordwand-Prüfung nach DGUV Vorschrift 100- 500 (vormals BGR500) in Ihrem Auto-Scholz® Nutzfahrzeugzentrum durchführen zu lassen.

Wichtiger Hinweis: Missachtet ein Unternehmen diese Vorschrift, kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung verweigern und zusätzlich ein Bußgeld von bis zu 10.000,- € verordnen.

Unsere UVV Angebote

BGV D 29 UVV (Vito, Viano, Sprinter)  69,- Euro zzgl. MwSt.
UVV Ladebordwand  89,- Euro zzgl. MwSt.