Mobilitätsgarantie
Ihre Vorteile:
Leistungen | bei technischen Pannen, kleine Mißgeschicken, Unfällen und Vandalismus | bei Werkstattbesuchen im Garantie- und Kulanzfall bei mehr als 2 Arbeitsstunden [2] |
---|---|---|
4 Jahre bei Erstzulassung bis 01.01.2015 und 2 Jahre bei Erstzulassung ab 01.01.2015, danach von Service zu Service bis 30 Jahre | 2 Jahre ab Erstzulassung, sowie 3. und 4. Laufjahr, sofern der erforderliche Service bei einem autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner durchgeführt wurde | |
An- und Abfahrt zum Pannenort - Fahrtkosten des Technikers zum Pannenort | x | - |
Hilfe vor Ort - Kleinreparaturen vor Ort bis zu 150,00 Euro inkl. MwSt. (weitere Materialkosten für Reifen, Batterien, Schlüssel sowie Betriebsstoffe und Verbrauchsmaterialien sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen) | x | - |
Abschleppen zum nächstgelegenen, autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner | x | - |
Taxi, Fahrservice oder die Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs bis zu 75,00 Euro inkl. MwSt. | x | x |
Fahrzeug-Bringservice im Umkreis von 50 km des autorisierten Mercedes-Benz Service-Partners | x | x |
Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur, maximal für 3 Werktage. Dies erfolgt zu marktüblichen Bedingungen (z. B. Selbstbehalt bei Mietwagen). Der Typ des Ersatzfahrzeugs bestimmt sich nach Verfügbarkeit. Nicht übernommen werden sonstige Kosten wie Betriebsstoffe etc. | x | - |
Flug/Bahn - Alternativ zum Ersatzfahrzeug für die Weiterreise mit Flugzeug oder der Bahn tragen wir die Kosten für eine Hin- und Rückreise bis zu 400,00 Euro inkl. MwSt. für Sie und Ihre Mitreisenden | x | - |
Hotel - Übernachtung im Hotelzimmer mit Frühstück für die Dauer der Reparatur, maximal für 3 Werktage für Sie und Ihre Mitreisenden und maximal 400,00 Euro pro Person | x | - |
Mercedes-Benz Mobilo: Ausschlüsse.
Mobilo Leistungen können nicht in Anspruch genommen werden, wenn Schäden folgende Ursachen haben:
• Standschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen
• Umwelteinflüsse und mangelnde Pflege (Ausnahmen: Eingefrorener Kraftstoff und Marderbiss)
• Vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten des Halters, des Fahrers, eines Mitfahrers oder durch Dritte
• Einbau von Fahrzeugteilen oder Veränderungen am Fahrzeug, die die Daimler AG nicht genehmigt hat
• Reparaturen, Lack- und Karosseriearbeiten, die nicht den Vorgaben des Herstellers entsprechen
• Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben, Katastropheneinsätzen, Manövern oder ähnlichen Ereignissen
• Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben oder andere Fälle höherer Gewalt (hierunter sind auch wetterbedingte Probleme zu verstehen)
• Nicht befolgen von Reparaturempfehlungen des autorisierten Mercedes-Benz Service-Stützpunktes, anlässlich des Inspektionsservice
• Mängel, die dem Verkäufer bekannt waren und von diesem nicht unverzüglich durch eine Fachwerkstatt nach Herstellevorgaben beseitigt worden sind
- Bedingungen
1 Für Fahrzeuge aus Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serien, Türkei und Ukraine gilt Mobilo erst für Mercedes-Benz Pkw mit einer Erstzulassung ab dem 01.07.2010.
2 Gilt für Reparaturen, die im Zusammenhang mit der Neufahrzeuggarantie, Sachmängelhaftung oder Kulanz durchgeführt werden und länger als zwei Stunden dauern. Bitte setzten Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Werkstatt Termin mit Ihrem Mercedes-Benz Service-Partner in Verbindung, damit er die Mobiliät planen kann.
3 Alternativ zu den anderen Mobilitätsleistungen.
4 Gilt nicht in europäischen Überseeterritorien.