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UVV-Prüfung

Neben der Verkehrssicherheit ist auch die Arbeitssicherheit ein Thema für Betriebe mit gewerblich genutzten Fahrzeugen. Die Berufsgenossenschaften schreiben in Ihren Unfallverhütungsvorschriften (UVV) unabhängig von der Hauptuntersuchung den Unternehmen vor, dass ein Firmenfahrzeug, mindestens einmal im Jahr auf seine Betriebssicherheit geprüft werden muss (§ 57 Abs. 1 BGV D 29). Wir empfehlen Ihnen die UVV-Prüfung für Ihr Mercedes-Benz Nutzfahrzeug gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 (ehem. BGV D29), als auch die UVV-Ladebordwand-Prüfung nach DGUV Vorschrift 100- 500 (vormals BGR500) in Ihrem Auto-Scholz® Nutzfahrzeugzentrum durchführen zu lassen.

 

Unsere günstigen Festpreisangebote.

BGV D 29 UVV (Vito, Viano, Sprinter)        69,- Euro*

UVV Ladebordwand                                    89,- Euro*

* zzgl. MwSt.

Wichtiger Hinweis: Missachtet ein Unternehmen diese Vorschrift, kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung verweigern und zusätzlich ein Bußgeld von bis zu 10.000.-€ verordnen.